Haftungsquoten bei Baumängeln und Bauschäden neutral bestimmen
Bei vielen Bauschäden sind mehrere Parteien beteiligt: Unternehmer, Planer, Bauleitung und manchmal die Bauherrschaft selbst. Wer wie viel zu tragen hat, ist oft der eigentliche Streitpunkt. Wir bestimmen die Haftungsquoten neutral und technisch nachvollziehbar.
Was ist eine Haftungsquote?
Die Haftungsquote gibt an, zu welchem Anteil eine Partei technisch für einen Mangel oder Schaden verantwortlich ist. Sie wird in Prozent ausgedrückt und bildet die Grundlage für den Kostenteiler.
So bestimmen wir Haftungsquoten
- Schadensursachen feststellen: Aufnahme vor Ort, Prüfung von Plänen, Verträgen und Protokollen
- Pflichten zuordnen: Welche Partei war für welche Leistung, Planung oder Kontrolle zuständig?
- Anteile gewichten: Wie stark hat jede Pflichtverletzung zum Schaden beigetragen?
- Ergebnis begründen: Quoten in Prozent mit nachvollziehbarer Herleitung je Partei
Auf Wunsch arbeiten wir im Vier-Augen-Prinzip mit einem zweiten Fachexperten.
Für wen eignet sich eine Haftungsquote?
- Bauherrschaften und Eigentümer: Klarheit, wer für die Sanierung aufkommt
- Unternehmer und Planer: faire Aufteilung statt Pauschalvorwürfen
- Versicherungen: fundierte Grundlage für Regress und Vergleich
- Rechtsanwälte: technische Einschätzung vor oder während eines Verfahrens
Häufige Fragen
Ist eine Haftungsquote rechtlich verbindlich?
Im Rahmen eines Schiedsgutachtens ist die technische Feststellung für die Parteien verbindlich. Die rechtliche Würdigung bleibt Sache der Parteien bzw. ihrer Rechtsvertretung. Ablauf & Kosten
Kann eine Haftungsquote auch nur für eine Partei erstellt werden?
Ja, als Parteigutachten oder technische Voreinschätzung. Diese ist für die Gegenpartei nicht verbindlich, zeigt aber die Chancen und Risiken klar auf.
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