Neutrales Gutachten nach Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 189 durch anerkannte Gerichtsexperten

Wir rechnen mit Nutzwertanalysen, wenn dies gewünscht wird und ordnen den Bauteilen die Funktionen zu, um Schadensfälle als Herabsetzung des Immobilienwerts zu vermeiden.

Nutzwertanalysen, welche ein hohes Mass an technischem Verständnis und das Berücksichtigen aller Projektphasen benötigen, müssen geübt sein.

Unser Modell beruht, wenn erwünscht, auf dem 4-Augenprinzip und verlangt dabei ein internes Rollenspiel der ganzen Konstellation. Dies macht es zu der enormen Erfahrung bei den Versicherungen und vor Gericht sehr praxisnah und spürbar.

In Form von unserer Dienstleistung helfen wir nicht nur Bauherren oder Unternehmern, vielmehr auch Firmenstrukturen, wie Total- und Generalunternehmer oder Versicherungen.

Bei einem Bauvorhaben jeder Grössenordnung treten zunehmend eine Vielzahl von Uneinigkeiten zwischen Bauherrn und ausführenden Unternehmern auf.

Unterschiedliche Auslegungen und Meinungen, bezüglich den Fristen, wie auch von Leistungen und Vertragsauslegung, führen zu unendlichen Kontraversen.

Die Einsetzung unserer Leistungen hat den Anspruch, einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten, um eine Beilegung der entstandenen Widersprüche zwischen den Beteiligten zu erwirken.

Sie versteht sich also als „Deeskalierungsstelle“ und versucht somit einen nutzbringenden Einfluss auf die weitere Projektrealisierung auszulösen.

Die anfallenden Kosten durch das Hinzuziehen unserer Leistungen, können vertragsgemäss unterschiedlich vereinbart werden. Wenn von den Parteien erwünscht, kann eine solche Abrechnung durch uns als neutrale Gutachter ausgeführt werden.