Schiedsgutachten bei Baumängeln: Ablauf und Kosten


Ein Schiedsgutachten klärt technische Streitfragen am Bau schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren. Hier erfahren Sie, wie ein Schiedsgutachten abläuft, wie die Kosten entstehen und was die Parteien vorab vereinbaren müssen.

Was ist ein Schiedsgutachten?

Mit einem Schiedsgutachten beauftragen die Parteien gemeinsam einen neutralen Experten, strittige Tatsachen festzustellen, zum Beispiel die Ursache eines Schadens oder den Anteil jeder Partei daran. Nach Art. 189 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein solches Gutachten für das Gericht verbindlich, wenn die Parteien über das Rechtsverhältnis frei verfügen können, kein Ausstandsgrund gegen den Gutachter vorliegt und das Gutachten ohne Bevorzugung einer Partei erstellt wurde und nicht offensichtlich unrichtig ist.

Schiedsgutachten, Gerichtsgutachten oder Parteigutachten?

ArtAuftraggeberVerbindlichkeitDauer
Schiedsgutachtenalle Parteien gemeinsamverbindlich für die Parteien, unter Voraussetzungen auch für das GerichtWochen
GerichtsgutachtenGerichtBeweismittel im ProzessMonate bis Jahre inkl. Verfahren
Parteigutachteneine ParteiParteibehauptung, keine BindungWochen

Ablauf in 5 Schritten

1. Erstbesprechung

Sie schildern uns den Fall. Wir klären die Fragestellung, die beteiligten Parteien und die vorhandenen Unterlagen.

2. Offerte und Schiedsgutachtenvereinbarung

Sie erhalten eine Offerte mit Kostendach. Die Parteien unterzeichnen eine Schiedsgutachtenvereinbarung mit Fragestellung, Gutachter, Kostentragung und Verbindlichkeit.

3. Aktenstudium und Ortstermin

Wir prüfen Pläne, Verträge, Protokolle und Fotos und nehmen den Schaden an einem gemeinsamen Ortstermin mit allen Parteien auf.

4. Gutachten

Das Gutachten enthält die Feststellungen, die technische Zuordnung und, falls vereinbart, Haftungsquoten und Kostenteiler.

5. Erläuterung und Vergleich

Wir erläutern das Ergebnis allen Parteien und unterstützen auf Wunsch die Vergleichsverhandlung.

Wie entstehen die Kosten?

Die Kosten hängen vom Umfang des Falls ab: Anzahl Parteien, Menge der Unterlagen, Anzahl Ortstermine und gewünschte Tiefe. Abgerechnet wird nach Aufwand mit Kostendach oder pauschal, gemäss Offerte.
Die Kosten tragen die Parteien in der Regel je zur Hälfte oder nach dem Verhältnis, das sie in der Schiedsgutachtenvereinbarung festlegen. Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren mit Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten fällt das finanzielle Risiko deutlich tiefer aus.

Wie lange dauert ein Schiedsgutachten?

Nach Unterzeichnung der Vereinbarung liegt das Gutachten je nach Umfang in der Regel nach [4 bis 8] Wochen vor.

Häufige Fragen

Braucht es eine schriftliche Vereinbarung?

Ja. Nur eine klare schriftliche Vereinbarung aller Parteien macht das Gutachten verbindlich und verhindert spätere Diskussionen über Auftrag und Kosten.

Kann nur eine Partei ein Schiedsgutachten beauftragen?

Nein. Ein Schiedsgutachten setzt voraus, dass alle Parteien zustimmen. Beauftragt nur eine Partei, erstellen wir ein Parteigutachten oder eine technische Risikoabschätzung.

Gilt das auch für Verträge nach SIA-Norm 118?

Ja. Auch bei Werkverträgen nach SIA-Norm 118 können die Parteien jederzeit ein Schiedsgutachten vereinbaren.

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